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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, KAUF- und LIEFERBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, sowie für alle hinkünftigen Geschäfte mit NOMAVITAL®.

1.2. Abweichungen hievon oder Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von NOMAVITAL® schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge von NOMAVITAL® gelten stets freibleibend.

2.2. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen und dergleichen enthaltenen Produktangaben und Preise sind nur maßgeblich, wenn sie von NOMAVITAL® in der Auftragsbestätigung angeführt werden.

2.3. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass das vom Kunden rechtsverbindlich gestellte Angebot durch NOMAVITAL® binnen 14 Tagen nach Zugang angenommen oder tatsächlich erfüllt wird.

2.4. Weicht die Auftragsbestätigung vom Angebot ab, kommt der Vertrag mangels Widerspruchs des Kunden binnen 14 Tagen mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande.

2.5. Nachträgliche Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch NOMAVITAL®.

3. Rücktrittsrecht des Verbrauchers

3.1. Verbrauchern kommt bei Ankauf des NOMAVITAL® WB Easy über das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften hinaus das kostenlose Recht zu, innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsdatum vom Vertrag zurückzutreten.

3.2. Der Rücktritt kann ausdrücklich schriftlich oder schlüssig durch Zusendung des NOMAVITAL® WB Easy erfolgen. Die Versandkosten hat der Verbraucher zu tragen.

3.3. Der Rücktritt ist wirksam, wenn die schriftliche Erklärung oder das NOMAVITAL® WB Easy innerhalb dieser Frist NOMAVITAL® zugeht.

3.4. NOMAVITAL® hat dem Verbraucher den allfällig vorausbezahlten Kaufpreis binnen 14 Tagen ab Rücktritt abzugsfrei zu erstatten.

4. Zahlung

4.1. Mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung ist der Kauf- und Lieferpreis abzugsfrei binnen 7 Tagen ab Vertragsschluss spätestens mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

4.2. Ab einer Auftragssumme von EUR 5.000,00 (brutto) ist NOMAVITAL® berechtigt, eine Anzahlung von 1/3 der Gesamtauftragssumme brutto) vom Kunden zu verlangen und in Rechnung zu stellen.

4.3. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens auf dem Konto von NOMAVITAL®.

4.4. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von NOMAVITAL® anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit von NOMAVITAL®.

4.5. Ist der Kunde mit seiner Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so kann NOMAVITAL®

  1. a) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben,
  2. b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
  3. c) den gesamten noch offenen Kaufpreis –oder Werklohnrest fällig stellen (Terminverlust) und
  4. d) eine Mahngebühr in Höhe von 40 Euro, sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnen, oder
  5. e) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5. Lieferung

5.1. Mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung gilt eine angemessene Lieferfrist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vereinbart.

5.2. Ab einer Stückzahl von 10 ist NOMAVITAL® berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

5.3. In Fällen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, welche einer fristgerechten Lieferung vorübergehend entgegenstehen, ist NOMAVITAL® berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten und die Preise anzupassen. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind jedenfalls Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Dasselbe gilt bei Leistungsverzögerungen, welche aus Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen, eintreten.

5.4. Sollte die Leistungserfüllung trotz Lieferbereitschaft von NOMAVITAL® auf Anordnung oder Wunsch des Kunden um mehr als drei Monate verschoben werden, so gilt die Vertragsleistung als erbracht und ist NOMAVITAL® berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern.

6. Erfüllung und Gefahrenübergang

6.1. Bei Lieferung zur Selbstmontage gehen Gefahr und Nutzen auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand von NOMAVITAL® versendet wird.

6.2. Das gleiche gilt, wenn NOMAVITAL® die Vertragsware gemäß der vorstehenden Bedingungen bei sich berechtigt eingelagert oder zur Probe beim Verbraucher montiert hat.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen von NOMAVITAL® aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften mit dem Kunden bleibt die Ware im Eigentum von NOMAVITAL®. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde gehalten, auf das Eigentum von NOMAVITAL® hinzuweisen und NOMAVITAL® unverzüglich zu verständigen.

7.2. Eine Weiterveräußerung ist nicht zulässig.

7.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist NOMAVITAL® bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern darf NOMAVITAL® die Herausgabe nur dann verlangen, wenn die Voraussetzungen eines qualifizierten Zahlungsrückstandes iSd § 13 KSchG vorliegen.

7.4. NOMAVITAL® ist berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts den Standort der Vorbehaltsware zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.

7.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

7.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

8. Gewährleistung

8.1. NOMAVITAL® leistet Gewähr für Sach- und Rechtsmängel im gesetzlichen Umfang.

8.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Vertragsdatum.

8.3. Nach Wahl von NOMAVITAL® leistet diese Gewähr durch Austausch oder Preisminderung.

8.4. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen.

8.5. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne Zustimmung von NOMAVITAL® Änderungen oder Instandsetzungen am Kaufgegenstand vorgenommen werden.

8.6. Bei unberechtigten Mängelrügen, ist der Kunde die zur Feststellung der Mängelfreiheit NOMAVITAL® entstehenden Aufwendungen zu ersetzen.

8.7. Unternehmerische Kunden haben stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

9. Garantie

9.1. NOMAVITAL® gewährt für das Produkt NOMAVITAL® WB Easy für 10 Jahre ab Kaufdatum eine Garantie für Mangel in Material und Verarbeitung.

9.2. Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Garantienehmer oder Dritte ohne Zustimmung von NOMAVITAL® unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen hat, oder vornehmen hat lassen, oder das Produkt unsachgemäß behandelt oder gepflegt hat, oder das Produkt durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse beschädigt wurde.

10. Schadenersatz

10.1. NOMAVITAL® haftet ausschließlich für Sach- und Personenschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hat stets der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, zu beweisen.

10.2. Die Haftung von NOMAVITAL® für (Mangel-) Folgeschäden, Verzugs- und Nichterfüllungsschäden, reine Vermögensschäden, etwa durch lieferbedingte Störungen im Betrieb des Kunden, für Schäden mittelbar geschädigter Dritter und für Schäden, die auf von NOMAVITAL® zur Auftragserfüllung beigezogener Dritter zurückgehen, ist generell ausgeschlossen.

11. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von NOMAVITAL® verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.

12. Zustimmung gemäß § 107 TKG

Der Kunde willigt ein, von NOMAVITAL® Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

13. Gerichtsstand/Allgemeines

13.1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen zwischen NOMAVITAL® und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für das am Sitz von NOMAVITAL® örtlich zuständige Gericht.

13.2. Es gilt auschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dieser Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am ähnlichsten ist.